Der Pflegesatz deckt folgende Leistungen ab:
- Wohnen in einem Einzel- oder Zweibettzimmer
- Volle Verpflegung, vier Mahlzeiten am Tag plus Zwischenmahlzeiten
- pflegerische sowie soziale und seelsorgerische Betreuung
- Pflege entsprechend der Pflegebedürftigkeit
- Reinigung der Leibwäsche und Kleidung
- Zimmerreinigung
- Energiekosten
Die Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen.